| DOWNLOADS |
Laden Sie den Adobe Acrobat Reader und Adobe Flash Player herunter, damit alle Inhalte unserer Webseite korrekt angezeigt werden: |
|
|
|
Welche Anforderungen müssen ZEC-Unternehmen erfüllen?
- Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.
- Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
- Tätigung einer Mindestinvestition von 100.000 € (für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa) oder 50.000 € (für Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, El Hierro oder La Palma) in Anlagevermögen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintragung des Unternehmens zu erfolgen hat.
- Je nachdem, ob es sich um Inseln mit Provinzhauptstadt oder nicht handelt, hat das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach der Eintragung mindestens fünf oder drei Arbeitsplätze zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmen beizubehalten.
- Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC hat eine der in der Liste der zulässigen Aktivitäten enthaltenen Aktivitäten zu sein.
|