Zona Especial Canaria Kontakt  |  Home
Español  Inglés  Alemán 

 

    DIE ZEC     |     DIE KANARISCHEN INSELN     |     SERVICE
DIE ZEC
Das Konsortium der ZEC
Was ist die ZEC?
Geografischer Geltungsbereich
Steuervorteile
Anforderungen und zulässige Aktivitäten
Genehmigungsverfahren
ZEC-Gesetzgebung

DOWNLOADS

Laden Sie den Adobe Acrobat Reader und Adobe Flash Player herunter, damit alle Inhalte unserer Webseite korrekt angezeigt werden:

Descargar Acrobat Reader      Descargar Flash Player

Welche Anforderungen müssen ZEC-Unternehmen erfüllen?



  • Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.
  • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
  • Tätigung einer Mindestinvestition von 100.000 € (für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa) oder 50.000 € (für Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, El Hierro oder La Palma) in Anlagevermögen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintragung des Unternehmens zu erfolgen hat.
  • Je nachdem, ob es sich um Inseln mit Provinzhauptstadt oder nicht handelt, hat das Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach der Eintragung mindestens fünf oder drei Arbeitsplätze zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmen beizubehalten.
  • Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC hat eine der in der Liste der zulässigen Aktivitäten enthaltenen Aktivitäten zu sein.
Edifico Urbis - C/León y Castillo 431-4ª - 35007 Las Palmas de Gran Canaria - Tel. +34 928 490505
Edificio Mapfre - Avda. Marítima 3-5ª - 38003 Santa Cruz de Tenerife - Tel. +34 922 298010
Ministerio de Economía y Hacienda Gobierno de Canarias Valid XHTML 1.0 Transitional
kommunika.com creación web