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Gesetzgebung der Kanarischen Sonderzone


Títel V des Gesetzes 19/1994 (geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006)


Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde und in dem neben anderen Vorteilen ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber den 20 – 25 % im übrigen Staatsgebiet. Gesellschaften, die beschließen, sich in der ZEC anzusiedeln, genießen eine weitere Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer für Nichtansässige zählt, sowie die vollständige Befreiung von indirekten Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderzone ausgeübt werden. Da sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.

Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt und zwar durch das Gesetzesdekret 2/2000 vom 23.Juni, welches später durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember geändert und durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007 vom 28. Dezember durchgeführt wurde (Verordnung über das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanarischen Inseln).

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2019, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich.

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