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GEMÄSS DEN INTERNEN VORSCHRIFTEN IST SPANISCH DIE AMTSSPRACHE DER KANARISCHEN SONDERZONE. DAHER SIND SÄMTLICHE DOKUMENTE ODER FORMULARE IN DIESER SPRACHE VORZULEGEN.
DIE IN DIESEM ABSCHNITT ÜBERSETZTEN DOKUMENTE GEBEN DEN INVESTOREN LEDIGLICH HILFESTELLUNG BEI DER VORBEREITUNG IHRER UNTERLAGEN.