Laden Sie den Adobe Acrobat Reader und Adobe Flash Player herunter, damit alle Inhalte unserer Webseite korrekt angezeigt werden:
ZEC-Nachrichten
Die Europäische Kommission gibt grünes Licht, damit auch die bis zum Jahr 2006 in der ZEC eingetragenen Unternehmen die Steuervorteile bis zum Jahr 2019 in Anspruch nehmen können
[2008-05-13]
Die Europäische Kommission gibt grünes Licht, damit auch die bis zum Jahr 2006 in der ZEC eingetragenen Unternehmen die Steuervorteile bis zum Jahr 2019 in Anspruch nehmen können
·Die Entscheidung der EU klärt die Lage der 219 Unternehmensprojekte des Niedrigsteuergebietes, die 2600 Arbeitsplätze auf den Kanarischen Inseln geschaffen haben.
·Diese Unternehmen können auch die Anwendung der derzeitigen ZEC-Gesetzgebung, die aus dem Königlichen Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember abgeleitet wurde, beantragen und zudem die Anforderungen bezüglich der zu tätigenden Investition und der zu schaffenden Arbeitsplätze flexibilisiert.
Kanarische Inseln, den 13.05.08. Der Präsident der Kanarischen Sonderzone (ZEC), Juan Alberto Martín, gab heute morgen bei einer Pressekonferenz bekannt, dass die bis zum 31. Dezember 2006 in der Kanarischen Sonderzone eingetragenen Unternehmen bis zum Jahr 2019 die Steuerbefreiungen des Niedrigsteuergebietes in Anspruch nehmen können. Das geht aus einer Entscheidung der Europäischen Kommission hervor, die der spanischen Staatsregierung mitgeteilt wurde. In diesem Sinne wies Martín darauf hin, dass dies Licht in eine der rechtlichen Grauzonen in Bezug auf die Zukunft der bis zum 31. Dezember 2006 in der ZEC eingetragenen Unternehmen bringe, die bisher nur bis zum Jahr 2008 von den Steuervorteilen Gebrauch machen konnten. „Diese Entscheidung betreffe insgesamt 219 Unternehmen und 2600 direkte Arbeitsplätze auf den Kanarischen Inseln“, so Martín.
Der Vorsitzende des Konsortiums brachte seine Zufriedenheit über diese Entscheidung zum Ausdruck, denn damit werden die Ungewissheit und Sorgen um die Zukunft dieser Unternehmen aus dem Weg geräumt. Auch für diese gilt jetzt der neue Rechtsrahmen. Martín sprach auf den von der EU ausgesprochenen Grundsatz hin und erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Gründe für die Einwilligung der EU zur Änderung der Hilfe auf der Tatsache basieren, dass diese „die Vereinbarkeitskriterien mit dem gemeinsamen Markt erfülle“.
Martín erklärte, dass nach Maßgabe der dritten Übergangsbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 12/2006 vom 29. Dezember für jene Unternehmen, die die Genehmigung für die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister der Kanarischen Sonderzone vor dem 31. Dezember 2006 erhalten haben, bis zum Ablauf der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Steuervergünstigungen die Bestimmungen des Gesetzes 19/1994 gelten. Gemäß den rechtlichen Kriterien ist so eine Unsicherheit hinsichtlich der vor dem 31. Dezember 2006 in der ZEC eingetragenen Unternehmen entstanden, denn die gesetzliche Anwendung der neuen, im Königlichen Gesetzesdekret 12/2006 enthaltenen ZEC umfasste nur Projekte, die ab dem 1. Januar 2007 genehmigt wurden.
Bezüglich der Zukunft der ZEC im Rahmen der Weltwirtschaftskrise stellte Martín fest, dass sich die Wachstumsrate der ZEC in Zusammenhang mit der Zahl der Unternehmen gehalten habe, das heißt, dass sie „konstant“ sei. „Es zeichne sich jedoch ab, dass die Projekte, die in die ZEC gelangen, immer größer werden“, fügt er hinzu. „Wir stehen immer öfter vor technologisch fortgeschritteneren Initiativen, deren Investitionssumme und die Zahl der Arbeitsplätze höher ist.“ So habe zum Beispiel der Vorstand der ZEC vor zwei Monaten eine Reihe von herausragenden Projekten genehmigt, sowohl hinsichtlich der Qualität wie auch in Bezug auf die Zahlen. Es habe sich um einen der besten Monate in der Geschichte des Konsortiums gehandelt.
Der Präsident der ZEC fügte weiters hinzu, dass diese EU-Entscheidung eine Tür für das Fortbestehen der ZEC als staatliche Beihilfe über das Jahr 2019 hinaus öffne, denn sie unterstreiche den Umstand des Archipels als Region in äußerster Randlage als juristische Grundlage für das Niedrigsteuergebiet. „Dies setze ein Zeichen, damit – wenn sich die Lage nicht ändert – das Instrument verlängert werden könne, mit allem, was dies für die Kanarischen Inseln, die ZEC und die Unternehmen bedeute“, versicherte er. In diesem Sinne verkündete Juan Alberto Martín, dass einer der nächsten Schritte darin bestehe, Unternehmer und Steuerberater über alle diese Punkte zu informieren. So finden z. B. am Mittwoch in Las Palmas und am Freitag auf Teneriffa Treffen mit Vertretern beider Gruppen statt, um all diese Neuigkeiten zu behandeln.
Auf der anderen Seite wies der Vizepräsident des Konsortiums, Juan Pérez, darauf hin, dass „man jetzt die notwendige Rechtsgrundlage habe, die es ermögliche, eine ZEC anzustreben, die die vorgenannten Verbesserungen im Laufe der Zeit umsetzt.“. „Dieser Aspekt mache sie zu einem langfristigen Werkzeug“. Pérez erklärte, dass der Beschluss der EU, den bis zum 31. Dezember 2006 eingetragenen Unternehmen, deren Firmensitz sich nicht auf einer der Inseln mit Provinzhauptstadt befinde, gestatte ein für sie „günstigeres System“ anzuwenden, denn ab jetzt können sie von der Lockerung der Auflagen bezüglich der zu schaffenden Arbeitsplätze (von fünf auf drei) und der zu tätigenden Investition (von 100.000 auf 50.000 Euro) Gebrauch machen. Pérez stellte ebenfalls fest, dass sich damit neue Möglichkeiten für die kanarischen Investoren eröffnen würden, denn „die traditionellen Geschäftsfelder der kanarischen Wirtschaft hätten ihre Zielgerade erreicht“. „Es sei nun nur einleuchtend, wenn die Unternehmer nach neuen Wegen suchen, die auf andere Tätigkeiten hinweisen, denn schließlich sei die Diversifizierung der Wirtschaft der Sinn und Zweck der ZEC und eröffne nach Meinung von Pérez „die Möglichkeit zu neuen Geschäften“. „Die ZEC wurde mit einem zeitlichen Horizont von sechs Jahren und auf ausländisches Kapital ausgerichtet ins Leben gerufen. Das zeitliche Fortbestehen sei ein Mehrwert, denn es ermögliche die Amortisierung der Investition“. „In diesem Sinne sind wir attraktiver geworden“, bestätigte er.
Wenn Sie aktuelle Informationen über die Aktivitäten der ZEC oder den Newsletter InfoZEC abonnieren möchten, dann klicken Sie bitte HIER.
Edificio Mapfre - Avda. Marítima 3-5ª - 38003 Santa Cruz de Tenerife - Tel. +34 922 298010
Edifico Urbis - C/León y Castillo 431-4ª - 35007 Las Palmas de Gran Canaria - Tel. +34 928 490505