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Neu in der ZEC
ERWEITERUNG DER ZEITLICHEN GELTUNGSDAUER DER ZEC BIS ZUM JAHR 2019
Die Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert, eine Verlängerung darüber hinaus kann jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission erfolgen.
Die Eintragungsgenehmigung in das Offizielle Unternehmensregister der ZEC ist jedoch nur bis zum 31. Dezember 2013 möglich.
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