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VERWENDUNG DER RIC IN DER ZEC

Dieser Forderung der kanarischen Unternehmer wird mit der Genehmigung zur Verwendung der Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC) in ZEC-Unternehmen durch die Zeichnung von Aktien oder Anteilen zu bestimmten Bedingungen nachgekommen. 

  • Kapitalemission oder –erhöhung in Höhe von mehr als 750.000 Euro
  • Zeichnung von mindestens 10 % der Emission oder Erhöhung pro Person oder Unternehmen, das keine für die RIC bestimmten Geldsummen umsetzt.
  • Die Person oder das Unternehmen, das die Aktien oder Anteile zeichnet, darf die im Jahr vor der Zeichnung vorhandene durchschnittliche Gesamtmitarbeiterzahl im Unternehmen in den vier auf die Zeichnung folgenden Geschäftsjahren nicht reduzieren.

Diese Person oder das Unternehmen darf das für seine Geschäftstätigkeit im vorangehenden Geschäftsjahr benötigte Anlagevermögen weder im laufenden noch in den vier darauf folgenden Geschäftsjahren an Dritte überschreiben oder ihnen zur Nutzung überlassen, außer dessen betriebliche Nutzungsdauer ist beendet.

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